Vertretungskonzept

Notwendigkeit:

In der Öffentlichkeit wird die Frage nach Unterrichtsausfall zunehmend zu einem  wichtigen Entscheidungskriterium für die Wahl der weiterführenden Schule. Das ist sicher berechtigt, denn eines der vorrangigen Ziele einer jeden Schule muss die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung von Schülerinnen und Schülern sein. Zum Unterricht gehören aber neben dem Fachunterricht in der Schule auch Exkursionen, Klassenfahrten und weitere Aktivitäten. Ferner nehmen Kolleginnen und Kollegen an Weiterbildungen und überörtlichen Aktivitäten teil; Krankheitsbedingte Fehlzeiten kommen ebenfalls im Schulalltag vor.

Diese Rahmenbedingungen stellen diejenigen Kollegen, die mit der Erstellung des Stunden- und Vertretungsplanes betraut sind, im Alltag vor große Herausforderungen.

Gefordert ist also eine Konzeption, die sicherstellt, dass unter den genannten Bedingungen ein möglichst geringer Anteil der Unterrichtsstunden ersatzlos ausfallen muss.

 

Zielstellung:

  • Die Jahrgangsstufen 5 und 6 erhalten vollständigen Unterricht
  • Die Jahrgangsstufen 7-10 erhalten täglich mindestens 5 Unterrichtsstunden
  • Die Jahrgangsstufen 11 und 12 erhalten weitestgehend vollständigen Unterricht

 

Umsetzung:

Grundsätzlich werden bei vorhersehbarem Fehlen die Stunden verlegt oder es werden von den Kollegen Aufgaben im Sekretariat hinterlegt.

Für die S I gilt darüber hinaus folgende Regelung:

  •          Vertretung durch einen anderen Fachlehrer der Klasse
  •          Aufgabenstellung durch einen beliebigen Fachlehrer der Klasse
  •          Vertretung durch eine beliebige Lehrkraft, wenn möglich fachspezifisch
  •          Aufsicht wird in den Klassen 5-8 sichergestellt

 

Für die S II gilt darüber hinaus folgende Regelung:

  •         In der gymnasialen Oberstufe arbeiten die Schüler selbstständig in den Kursräumen bzw. erhalten bei Unterricht in den Fachräumen einen Raum zugewiesen oder arbeiten in der Bibliothek

Ziel ist es, Schüler grundsätzlich an selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen heranzuführen und zu vermitteln, dass jede ausfallende oder verschlampte Stunde ein Bremsklotz ist auf dem Weg zu einem qualifizierten Abschluss.

Die Vertretungsstunden sind für Lehrer wie für Schüler reguläre Unterrichtsstunden. Dies bedeutet, dass die Vertretungslehrkraft zur angemessenen Vorbereitung der Stunde verpflichtet ist und dass die Schüler Arbeitsmaterialien bereithalten müssen bzw. gestellte Aufgaben selbstständig und zuverlässig erledigen müssen.

Bei längerfristigen Erkrankungen einer Lehrkraft (dies ist häufig erst nach mehreren  Tagen abzusehen) wird sich die Schule um die Einrichtung einer Dauervertretung insbesondere in den Hauptfächern bemühen. Dies kann häufig nur durch vorübergehende Kürzungen an anderer Stelle erreicht werden. Eine vollumfängliche Fächervertretung wird sich also nicht immer realisieren lassen.

Ziel: Senkung des absoluten Unterrichtsausfalls auf unter 3 %!

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