Voraussetzungen und Leistungen?

  • Ein FSJ kann machen, wer zwischen 15 und 27 Jahren alt ist.
  • Es dauert in der Regel 12 Monate (Beginn: September).
  • Ein FSJler arbeitet ganztägig in einem überwiegend praktischen Tätigkeitsfeld (Schicht- und Wochenenddienste sind möglich.)
  • Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im pädagogischen Bereich.
  • Die FSJler nehmen während ihres Jahres an 25 Seminartagen teil.
  • Das FSJ unterliegt allen gängigen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (Jugendarbeitsschutz, Urlaubsrecht, Kündigungsschutz etc.).
  • Die FSJler erhalten ein Taschengeld von 300 Euro und einen Sozialversicherungsschutz. (Der Kindergeldanspruch der Eltern bleibt bestehen.)
  • Ein spezieller FSJ-Ausweis gewährt einige Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern.
  • Am Ende des Freiwilligendienstes wird ein Arbeitszeugnis ausgestellt.

Gesetzliche Regelungen zum FSJ sind hier nachzulesen:

Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG

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