- Ein FSJ kann machen, wer zwischen 15 und 27 Jahren alt ist.
- Es dauert in der Regel 12 Monate (Beginn: September).
- Ein FSJler arbeitet ganztägig in einem überwiegend praktischen Tätigkeitsfeld (Schicht- und Wochenenddienste sind möglich.)
- Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im pädagogischen Bereich.
- Die FSJler nehmen während ihres Jahres an 25 Seminartagen teil.
- Das FSJ unterliegt allen gängigen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (Jugendarbeitsschutz, Urlaubsrecht, Kündigungsschutz, etc.).
- Die FSJler erhalten ein Taschengeld von 300 Euro und einen Sozialversicherungsschutz (Der Kindergeldanspruch der Eltern bleibt bestehen)
- Ein spezielle FSJ-Ausweis gewährt einige Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern.
- Am Ende des Freiwilligendienstes wird ein Arbeitszeugnis ausgestellt.
Gesetzliche Regelungen zum FSJ sind hier nachzulesen:
Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG